Empfehlungsbeschluss der KDK für eine Person mit monokularem Sehvermögen, deren Führerschein entzogen wurde

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In einer Stellungnahme zu einem Antrag einer „monokularen“ Person, deren Sehkraft auf einem Auge schwächer ist als auf dem anderen, und die wegen des Entzugs ihres Führerscheins Beschwerde eingelegt hatte, empfahl die KDK im Interesse der Verkehrssicherheit, „den Führerschein nicht ohne konkrete und individuelle Feststellung zu entziehen“.